Impfpass
Der Impfpass wird vom Impfarzt oder einer Impfanstalt beglaubigt und ausgestellt. Er dient als schriftlicher Nachweis über durchgeführte Impfungen. Notiert werden dabei der Zeitpunkt der Verabreichung sowie der verwendete Impfstoff. Ein Impfpass gibt jederzeit Auskunft über einen bestehenden Impfschutz. Der internationale Impfpass ist bei den Gesundheitsämtern erhältlich und dient bei der Einreise in fremde Länder als Nachweis für vorgeschriebene Impfungen.
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